Wir appellieren an die Mitglieder des Landtags NRW und die Landesregierung NRW:
Treten Sie dafür ein, dass der Bundesrat gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht beantragt, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD durchzuführen.
Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags aus NRW: Ergreifen Sie dazu im Bundestag die Initiative! – JETZT!**
* Wer darf unterschreiben?
Der NRW-Appell ist keine formale Petition, weil der Landtag von NRW das nicht vorsieht. NRW kennt nur Einzelpetitionen für Menschen, die sich durch Behörden und ähnliche Institutionen ungerecht behandelt fühlen.
Unser Appell hat sich deshalb die Regeln einer Bundestagspetition gegeben: Demnach sind Unterschriften von Menschen sowohl online als auch auf Papier möglich. Eine solche Bundestag-Petition dürfen alle Menschen unterstützen, die einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. es ist nicht an Staatsbürgerschaft und auch nicht an Wahlrecht gebunden.
Unseren Appell können Menschen aus NRW und auch außerhalb unterschreiben. Aber die Kampagne richtet sich an die Landesregierung und an den Landtag von NRW. Wir wollen 100.000 Unterschriften aus NRW dafür gewinnen und freuen uns über jede und jeden, der unser Anliegen auch von außerhalb von NRW unterstützt.
**Was bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln für unsere Kampagne?
Was hat das Verwaltungsgericht in Köln genau beschlossen?
- Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ im Eilverfahren gestoppt und die Einstufung des Verfassungsschutzes vorerst ausgesetzt. Die AfD bleibt erst mal „rechtsextremistischer Verdachtsfall“.
- Endgültig wird die Frage, welche Einstufung angemessen ist, im Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht beantwortet, letztlich also vom Ober- bzw. Bundesverwaltungsgericht.
Was bedeutet der Beschluss für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD?
- Weder im Eil- noch im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht wird über ein Parteiverbot entschieden, sondern nur darüber, ob der Verfassungsschutz genügend Beweise gesammelt hat, um die AfD als Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen.
- Fachjournalisten und juristische Analysen betonen, dass ein Parteiverbotsverfahren einzig und allein vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird und dass die aktuelle Entscheidung keine unmittelbare Auswirkung auf ein zukünftiges Verbotsverfahren hat.
Wie wichtig ist das Gutachten des Verfassungsschutzes für ein Parteiverbotsverfahren?
- Die Entscheidung über ein Verbot benötigt weder ein Gutachten des Verfassungsschutzes noch die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Entscheidend ist die Gesamtheit der Beweise, die dem BVerfG vorgelegt und von ihm erhoben werden.
Wie wirkt sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf unseren NRW Appell aus?
- Die Entscheidung erschwert unsere Arbeit, aber sie macht sie umso notwendiger. Den Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf ein Parteiverbotsverfahen können nur Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat stellen.
- Auf letztere Institution zielt unser NRW Appell. NRW soll im Bundesrat voran gehen. Der nächste wichtige Schritt ist also eine politische Entscheidung, die wir mit unserem Appell vom Landtag bzw. von der Landesregierung einfordern.
Wie stark ist die Unterstützung für das Verbot in der Bevölkerung?
- In nur drei Wochen hat die NRW‑Appell‑Kampagne über 40 000 Unterschriften gesammelt, wobei mehr als zehn Prozent bereits an den ersten Informationsständen gewonnen wurden. Das zeigt ein breites öffentliches Interesse an einem Verbot.
Wo finde ich weitere Informationen zur Entscheidung?
- Auf der Webseite der Bundeskampagne gibt es einen Pressetext unter AfD‑Verbot.jetzt – Kein Freibrief für die AfD (27‑02‑2026).
Stand der Unterschriften (13.04.2026)
| auf der Straße gesammelt | Online-Unterschriften | gesamt |
| 15413 | 70799 | 86212 |
Erstunterzeichnende und weitere Unterstützer*innen
Bahar Aslan (Dozentin und politische Bildnerin, Köln), Martin Baltscheit (Kinderbuchautor, Düsseldorf), Hennes Bender (Comedian, Autor Bochum), Dr. Mark Benecke (Kriminalbiologe), Frank Bethke (ver.di-Gewerkschaftssekretär, Düsseldorf), Dr. Fritz Bilz (Historiker, Köln), Monika Bormann (Vorstand Pax Christi Essen), Prof. Dr. Kemal Bozay (Internationale Hochschule Köln), Prof. Dr. Günter Brakelmann (ev. Theologe, Bochum), Dieter Breymann (Rechtsanwalt, CDU Mönchengladbach), Prof. Dr. med. Hans Clusmann (Leiter der Klinik für Neurochirurgie am UK Aachen), Martina Eitner-Acheampong (Schauspielerin), Prof. Dr. Karim Fereidooni (Sozialwissenschafler Ruhr-Uni Bochum), Prof. Dr. Andreas Fisahn (Rechtswissenschaftler Uni Bielefeld), Prof. Dr. Gaby Flößer (Erziehungswissenschaftlerin TU Dortmund), Chris Geletneky (Autor, Köln), Prof. Dr. Sandra Glammeier (Erziehungswissenschaftlerin), Manfred Hammers (Architekt,Kabarettist und Autor, Aachen), Tom Hirtz (Intendant, Aachen), Ulrike Hölter (1. Bevollm. IG Metall Ruhrgebiet Mitte), Prof. Dr. Stefan Huster (Verfassungsrechtler Ruhr-Uni Bochum), Barbara Jeßel (Bürgermeisterin, Die Grünen Bochum), Selen Kara (Intendantin des Grillo-Theaters Essen), Taifun Keltek (Vorsitzender des Landesintegrationsrats NRW), Andreas Kemper (Soziologe, Münster), Hape Kerkeling (Buchautor und Schauspieler, Düsseldorf), Prof. Dr. Beate Klösgen (Experimentalphysikerin, Aachen), Rainer Komers (Filmemacher, Mülheim a.d. Ruhr), Dr. Ismail Küpeli (Politologe Ruhr-Uni Bochum), Thomas Kutschaty (MdL, SPD NRW), Tim Lahr (Pfarrer Köln), Heinz-Peter Lengkeit (Schauspieler Kabarettist, Hattingen), Heribert Leuchter (Musiker, Aachen), Christian Linker (Kinder- und Jugendbuchautor, Leverkusen), Peter Lohmeyer (Schauspieler), Prof. Dr. Marco Lübbecke (Leiter des Lehrstuhl für Operations Research, RWTH Aachen), Jochen Malmsheimer (Kabarettist, Bochum), Aiman Mazyek (ehem. Vorsitzender ZMD), Falk Mikosch (Landessprecher VVN-BdA NRW), Hans Mörtter (Pfarrer i.R, Köln), Carsten Müller (Sexualtherapeut und Autor, Duisburg), Esther Münch (Kabarettistin, Bochum), Veronika Nickl (Schauspielerin Bochum), Prof. Dr. Thomas Niehr (Sprachwissenschaftler, RWTH Aachen), Felix Oekentorp (Landessprecher DFG-VK, Bochum), Wolfgang Offermann (Kabarettist, Aachen), Roland Riebeling (Schauspieler, Bochum), Armin Rohde (Schauspieler), Christoph Rollbühler (Pfarrer, Köln), Prof. Dr. Karsten Rudolph (Historiker Ruhr-Uni Bochum), Prof. Dr. Katja Sabisch (Sprecherin des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW), Marcos Schlüter (Schauspieler, Köln), Hajo Schneider (Landesbezirksvorstandsmitglied ver.di NRW Moers), Marc Schneider (2. Bevollm. IG Metall, Ruhrgebiet Mitte), Nicole Schweiß (Podcasterin, Köln), Philip Simon (Kabarettist), Birgit Sperner (ver.di-Gewerkschaftssekretärin, Düsseldorf), Ulrike Spitz (Vizepräsidentin der buddhistischen Gemeinschaft Drikung Ngaden Chöling Sauerland), Dr. Toralf Stark (Politikwissenschaftler Duisburg), Dr. Anja Stuckenberger (Leiterin Ev. Stadtakademie Bochum, Klimabeauftragte des Kirchenkreises Bochum), Dirk Stüter (Betriebsratsvorsitzender Doncasters /DPC Bochum), Jaques Tilly (Illustrator Düsseldorf), Christoph Titz (Musiker Aachen), Prof. Dr. Fabian Virchow (Hochschule Düsseldorf, Leiter des Forschungsschwerpunktes Rechtsextremismus), Kathrin Vogler (Landessprecherin Die Linke NRW), Hubert vom Venn (Kabarettist, Buchautor, Vorsitzender DJV Aachen), Dirk Weinspach (Polizeipräsident Aachen, a.D.), Ralf Woelk (Gewerkschaftssekretär DGB Aachen), Burak Yılmaz (Autor und Podcaster, Duisburg), Serdar Yüksel (Vorsitzender AWO Ruhr-Mitte, Bochum)
